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Neulich im Internet


Johannes Hoffner

Die Begebenheit dieser Geschichte ist in allen Einzelheiten wahr, nur die handelnden Personen sind verfremdet.

Wenn der Schweizer Verkäufer Peter M. diesen Artikel liest, ist das beabsichtigt. Handelnde Personen
 Alfred K. aus Deutschland kauft bei Ebay eine teure Schweizer Briefmarke
 Peter M. aus der Schweiz verkauft auf Ebay eine teure Schweizer Briefmarke

Alfred K. kauft bei Ebay eine Schweizer Flugpost-Marke F1 für 169 Euro. Die Marke hat einen Katalogwert von 1’800 Franken und echte Stücke werden im seriösen Fachhandel für mindestens 400 Franken gehandelt. Der Verkäufer ist Peter M. aus der Schweiz. Er hat einen sehr gut laufenden Internethandel bei Ebay und bei Ricardo mit je mehr als 10’000 Bewertungen. Alfred K. erhält die Marke und ist skeptisch. Er wendet sich an einen Prüfer des SBPV, der ihm mitteilt, dass die Marke einen falschen Aufdruck hat. Alfred K. ist enttäuscht, denn er hat gehofft, eine seltene Marke günstig zu erwerben. Der Prüfer hält sich an das Prüfreglement und signiert die Marke mit «AUFDRUCK FALSCH» und seinem
Signum. Der Käufer reklamiert beim Verkäufer und erhält sein Geld zurück. Die Prüfvergütung will der Verkäufer aber nicht bezahlen, da er den Auftrag nicht gegeben hat. Nachfolgend zitiert aus dem E-Mail-Verkehr:

Es stellen sich nun einige Fragen
Warum verkauft ein Händler eine Marke für 169 Euro, die echt und geprüft mindestens 400 Franken erlöst?
Warum ist der Verkäufer so entrüstet, dass die verfälschte Marke signiert wurde? Wollte er sie eventuell nochmals versuchen zu verkaufen?
Warum kauft ein Käufer eine solche Marke für 169 Euro?
Warum stellt der Verkäufer die Frage, warum der Kunde überhaupt eine Marke bei ihm kaufe, wenn er eine Ahnung hat?

Antworten auf diese Fragen habe ich keine
Aber hier einige Vorschläge:
Niemand hat etwas zu verschenken, der Verkäufer keine echte und teure Marke, der Käufer kein Geld. Der Verkäufer ist deutlich im Vorteil, da er die fragliche Marke vor sich liegen und Zeit hat, sie zu betrachten. Der Käufer ist im Nachteil, da er Vorauskasse leisten und hoffen muss, dass der Verkäufer sich an Recht und Gesetz hält.
Langfristig fährt man als Käufer wie folgt besser:
Kaufen Sie teure Marken im seriösen Fachhandel, zum Beispiel bei Mitgliedern des Schweizerischen Briefmarkenhändler-
Verbandes (SBHV).
Kaufen Sie teure Marken nur mit aktueller Prüfung.
Machen Sie vor dem Kauf ab, dass der
Verkäufer die Marken zur Prüfung schickt.
Kontaktieren Sie bei Schweizer Marken einen Prüfer des SBPV.
Übrigens: Der Verkäufer hat bei seinen Ebay-
Angeboten den folgenden Satz hinzugefügt: «Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.»
Der Verkäufer hebt hervor, dass er sich an Recht und Gesetz hält. Ist das nicht eine Grundregel im Geschäftsverkehr? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Bei Fragen zur Echtheit und Qualität von Marken stehen Ihnen die Prüfer des SBPV gerne zur Verfügung. Sie finden alle
Angaben unter www.briefmarken-pruefer.ch.
Schweizerischer Briefmarkenhändler-Verband